Engergieausweis
Seit dem 1. Mai 2014, ist eine Novellierung der Energieeinsparverordnung (EnEV) in Kraft getreten!
Nun müssen auch in Immobilienanzeigen zusätzliche Pflichtangaben zu den energetischen Kennwerten gemacht werden.
Diese Regelung hat Folgen für Verkäufer und Mieter und wird die erfolgreiche Vermarktung einer Immobilie nicht unbedingt erleichtern.
In der Vergangenheit mussten Verkäufer und Vermieter viel Geld, Zeit und Nerven in die erfolgreiche Vermarktung einer Immobilie investieren.
Außerdem benötigt man eine Portion "Fachwissen", damit das Objekt professionell am Markt platziert wird.
Dabei sind die Kosten einer erfolgreichen Vermarktung, sowie die laufenden Kosten des zu vermarktenden Objekts nicht zu unterschätzen.
Hier spielt auch der real erzielbare Kaufpreis eine wesentliche Rolle, der im Zusammenspiel mit Kosten für die Vermarktung steht.
Diese Kosten finanziert Ihnen ein guter Makler, er ermittelt den Marktwert und platziert die Immobilie professionell im Immobilienmarkt.
"Wenn ein Verkäufer oder Vermieter diesen Angaben schuldig bleibt, muss er laut Gesetz mit Bußgeldern von bis zu 15.000 Euro rechnen!"
Diesen Satz finden Sie in vielen Facetten im Mediendschungel!
Ja richtig, für einige Verkäufer oder Vermieter kann das zum "Lindenblatt“, wie aus der deutschen Sage "Die Nibelungen"
mit Siegfried und dem Drachenblut werden. Jedoch wollen wir zu Mäßigung übergehen, denn diese Regelung trifft bei weitem nicht jeden Immobilieneigentümer!
Unser Unternehmen hat darauf reagiert und wir bieten ab sofort, allen Kunden diese Leistung im V-Paket plus kostenneutral mit an.
Lassen Sie sich zum Thema Immobilienverkauf und Vermietung unverbindlich beraten.
Wir stehen für klare und einfache Wege, damit Sie das Beste aus Ihrer Immobilie machen!